Motorbezogene Versicherungssteuer fĂĽr E-Autos

Motorbezogene Versicherungssteuer fĂĽr E-Autos

Aktuelle Nachrichten zur MVSt

Motorbezogene Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben wird und an das Finanzamt entrichtet wird.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu dieser regelmäßig zu zahlenden Steuer.

Motorbezogene Versicherungssteuer fĂĽr E-Autos ab 01.04.2025
Gemäß des Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 soll es zu folgenden Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer kommen:

Ab 1. April 2025 soll die Steuerbefreiung fĂĽr bestehende als auch neue E-Autos von der motorbezogenen Versicherungssteuer fallen. Die Besteuerung soll nach dem im Zulassungsschein eingetragenen Eigengewicht und der Dauerleistung (30-Minuten-Nennleistung) bemessen werden.

Berechnung der Leistungs- und Gewichtskomponente

Leistungskomponente pro Monat
Für die um 45 kW reduzierte Leistung (Dauerleistung / Nennleistung) gilt …
- FĂĽr die ersten 35 kW: 0,25 Euro pro kW (mindestens jedoch 2,5 Euro)
- Für die nächsten 25 kW: 0,35 Euro pro kW
- FĂĽr die darĂĽber hinaus gehenden kW: 0,45 Euro pro kW
Gewichtskomponente pro Monat
Für das um 900 kg reduzierte Eigengewicht gilt …
- FĂĽr die ersten 500 kg: 0,015 Euro pro kg (mindestens jedoch 3 Euro)
- Für die nächsten 700 kg: 0,03 Euro pro kg
- FĂĽr die darĂĽber hinaus gehenden kg: 0,045 Euro pro kg

Ein Berechnungsbeispiel für eine Fahrzeug mit 100 kW Leistung und 2000 kg Eigengewicht finden Sie am Ende angeführt …

Anpassung der Besteuerung für Plug-In-Hybride & E-Motorräder
Auch für E-Motorräder soll es künftig eine motorbezogene Versicherungssteuer geben. "E-Mopeds" sind jedoch weiterhin ausgenommen. Bei Plug-In-Hybriden wird der CO2-Abzugsposten ab 1. April 2025 auch für bestehende Fahrzeuge reduziert.

Beispiel: 100 kW Leistung und 2.000 kg Eigengewicht

100 kW – 45 kW = 55 kW
35 kW x 0,25 € = 8,75 €
20 kW x 0,35 € = 7 €
0 kW x 0,45 € = 0 €
Summe kW-Komponente pro Monat: 15,75 €

2000 kg – 900 kg = 1.100 kg
500 kg x 0,015 € = 7,5 €
600 kg x 0,03 € = 18 €
0 kg x 0,045 € = 0 €
Summe Gewichts-Komponente pro Monat: 25,50 €
Summe der motorbezogenen Versicherungssteuer für 12 Monate: 495 €

 

Allgemeines

Neben der Mineralölsteuer (MöSt) und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) gibt es eine weitere Abgabe, die die österreichischen Autofahrer direkt trifft — die motorbezogene Versicherungssteuer. Während die NoVA beim Kauf und die MöSt je Liter Kraftstoff, und damit abhängig vom Betrieb anfällt, ist die motorbezogene Versicherungssteuer abzuführen unabhängig davon, ob man viel oder wenig fährt. Sie besteuert Pkw, Motorräder oder allerübrigen Kfz mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, für die eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht (ausgenommen z.B. Traktoren und Motorkarren).

Nicht zu verwechseln ist die motorbezogene Versicherungssteuer mit der allgemeinen Versicherungssteuer; während erstere direkt auf Pkw & Co abzielt, stellt letztere allgemein auf Versicherungsverträge ab und trifft damit auch Kfz-Haftpflichtverträge. Die allgemeine Versicherungssteuer beträgt 11 Prozent der Versicherungsprämie und ist damit von der individuellen Bonus-Stufe abhängig.
Sind mehrere Fahrzeuge, die der motorbezogenen Versicherungssteuerunterliegen, unter einem Wechselkennzeichen zugelassen, ist nur für jenes Fahrzeug die motorbezogene Versicherungssteuer zu zahlen, das die höchste Steuerlast hat.

Für Fahrzeuge, die vorwiegend für die persönliche Fortbewegung von Menschen mit Behinderungen verwendet werden, ist eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer vorgesehen.


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